Märkischer Ruderverein e.V. - Berlin
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MR-Home > Vereinsleben > Satzung > Aufsichts-, Ordnungs- und Arbeitsdienst

1) Aufsicht: Die Aufsicht gemäß Ziffer 2 der Hausordnung beginnt während der Saison (zwischen An- und Abrudern) spätestens um 09.00 Uhr, außerhalb der Saison um 10.00 Uhr. Die Aufsicht kann delegiert werden; für die Wahrnehmung bleibt jedoch das eingeteilte Mitglied verantwortlich. Wird der Aufsichtsdienst nicht wahrgenommen, so hat das eingeteilte Mitglied eine vom Vorstand zu bestimmende Ersatzleistung an den Verein zu zahlen. Die Ersatzleistung wird einen Monat nach der nicht wahrgenommenen Aufsicht fällig.

2) Ordnungsdienst: Zur Reinhaltung des Bootsplatzes und -hauses wird an Sonn- und Feiertagen ein Ordnungsdienst eingerichtet. Zum Ordnungsdienst können alle aktiven Mitglieder bis zum vollendeten 60. Lebensjahr herangezogen werden. Die Geschäftsstelle teilt die in Betracht kommenden Mitglieder im Einvernehmen mit dem Vorstand ein.

Der Ordnungsdienst beginnt während der Saison (vgl. u. 1) spätestens um 09.00Uhr, außerhalb der Saison um 10.00 Uhr. Er kann delegiert werden; für die Wahrnehmung bleibt jedoch das eingeteilte Mitglied verantwortlich. Wird der Ordnungsdienst nicht wahrgenommen, so hat das eingeteilte Mitglied eine vom Vorstand zu bestimmende Ersatzleistung an den Verein zu zahlen. Die Ersatzleistung wird einen Monat nach dem nicht wahrgenommenen Ordnungsdienst fällig.

3) Arbeitsdienst: Gemäß § 9 der Satzung ist von allen am Sitz des Märkischen Rudervereins wohnhaften aktiven Mitgliedern ein jährlicher Arbeitsdienst von 10 Stunden bis zum 31.10. d. J. zu leisten. Ausgenommen hiervon sind die aktiven Mitglieder, die zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres das 60. Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen den Arbeitsdienst nicht leisten können, werden auf entsprechenden Antrag ebenfalls freigestellt

Die Einteilung zu diesem Arbeitsdienst und die Festlegung der durchzuführenden Arbeiten erfolgt durch den Vorstand. Der allgemeine Hausputz im Frühjahr und Herbst wird nicht angerechnet.

Für bis zum 31.10. d. J. nicht geleistete Arbeitsstunden wird ein Sonderbeitrag fällig, dessen Höhe je Stunde der Vorstand jährlich bis zum 31.3. festlegt. Diese Sonderzahlung wird mit dem November-Beitrag fällig. Mitglieder, die zum 30.6. gekündigt haben, sind verpflichtet, 50% der Arbeitsstunden bzw. 50% des Sonderbeitrages zu leisten.

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© 1996-2005 Märkischer Ruderverein e.V. - Berlin [2005/05/10]