Märkischer Ruderverein e.V. - Berlin
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1) Der erste Vorsitzende führt die Geschäfte des Vorstandes, bei Verhinderung sein Stellvertreter oder ein im Einzelfall von ihm dazu bestimmtes Vorstandsmitglied. Er leitet die Versammlungen der Mitglieder und des Vorstandes und führten Vorsitz über sämtliche Ausschüsse. Alle den Verein betreffenden Angelegenheiten sind ihm zur Kenntnis zu geben. In erster Linie vertritt er den Verein nach außen hin.

2) Der zweite Vorsitzende ist der Stellvertreter des ersten Vorsitzenden und unterstützt diesen in allen seinen Arbeiten.

3) Der erste Schriftführer erledigt den Schriftwechsel, führt die Mitgliederkartei, verwaltet das Vereinsarchiv und leitet gleichzeitig die Geschäftsstelle. Für den gewöhnlichen Schriftwechsel genügt seine Unterschrift. Rechtsverbindliche Schriftstücke bedürfen der Unterzeichnung gemäß § 17 der Satzung.

4) Der zweite Schriftführer nimmt die Protokollführung in den Hauptversammlungen und den Vorstandssitzungen wahr und unterstützt im übrigen den ersten Schriftführer.

5) Der erste Schatzmeister verwaltet das Vereinsvermögen, führt die Kassenbücher und trägt für den Eingang der fälligen Zahlungen Sorge. Er leistet Zahlungen im Rahmen der ihm übertragenen Vollmachten bzw. im Einverständnis mit dem ersten Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter. Größere Aufwendungen bedürfen der Genehmigung des gesamten engeren Vorstandes. Für Ausgaben, die über den Rahmen des Voranschlages wesentlich hinausgehen, hat der Vorstand die Zustimmung einer hierzu einzuberufenden Hauptversammlung einzuholen.

Der erste Schatzmeister hat dem engeren Vorstand halbjährlich einen Kassenbericht vorzulegen. Darüber hinaus hat der engere Vorstand das Recht, jederzeit Einblick in sämtliche Bücher zu nehmen.

Vor der ordentlichen Hauptversammlung hat der erste Schatzmeister dem Vorstand eine Übersicht über die Kassenlage und den Vermögensstand sowie den Entwurf des Haushaltsplanes für das neue Geschäftsjahr vorzulegen.

Seine Tätigkeit unterliegt der Prüfung durch die Kassenprüfer. Die Kassenprüfung hat vor der Jahreshauptversammlung als Unterlage für den Kassenprüfungsbericht stattzufinden. Bei Bedarf können auf Veranlassung des engeren Vorstandes im Laufe des Geschäftsjahres weitere Kassenprüfungen vorgenommen werden.

6) Der zweite Schatzmeister unterstützt den ersten Schatzmeister bei der Einziehung der Beiträge.

7) Der Ruderwart leitet an Hand der Ruderordnung den gesamten Ruderbetrieb.

8) Dem Bootswart ist die Aufsicht über sämtliche Vereinsboote übertragen. Er sorgt dafür, dass sie jederzeit fahrtüchtig sind und sich in einwandfreiem Zustand befinden. Er ist für die Instandhaltung der Boote und des Rudergerätes verantwortlich.

9) Der Fahrtenwart bereitet Vereinsfahrten vor und leitet sie. Er überwacht die Eintragungen im Fahrtenbuch, auf Grund derer er am Schluss des Geschäftsjahres einen ausführlichen Bericht über die Rudertätigkeit des Jahres zu erstatten hat.

10) Der Hauswart sorgt für die Instandhaltung der Baulichkeiten auf dem Bootsplatz sowie für Ordnung und Sauberkeit im Bootshaus und auf dem Platz. Er ist für die Durchführung der in der Hausordnung enthaltenen Bestimmungen verantwortlich.

11) Der Jugendwart ist vom Vorstand mit der Wahrnehmung der Belange der Jugendlichen beauftragt. Er leitet die Jugendsitzungen, über die er jeweils dem Vorstand Bericht zu erstatten hat. Er ist auch für die Ausbildung in den ergänzenden Sportarten zuständig. Seine Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung der Bestimmungen zum Schutze der Jugend.

12) Der Frauenwart nimmt die Belange der weiblichen Mitglieder wahr.

13) Dem Vergnügungswart obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Vereinsfestlichkeiten. Die Planung soll nach wirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen. Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit hat jedes Mitglied bei Festlichkeiten und Veranstaltungen, für welche der Vorstand Vereinszwang verkündet, mindestens eine Karte fest zu übernehmen. Die auswärtigen Mitglieder sind hiervon befreit.

Die Abrechnung mit dem Schatzmeister muss so bald als möglich nach der betreffenden Veranstaltung vorgenommen werden.

14) Die Beisitzer, die aufgrund besonderer Vorstandsbeschlüsse von der Hauptversammlung zusätzlich gewählt werden, üben ihre Tätigkeit entsprechend dieser Beschlüsse aus.

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© 1996-2005 Märkischer Ruderverein e.V. - Berlin [2005/05/10]